OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 22.08.2018
4 MB 91/18
Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; BGB § 1597a Abs. 2 S. 1; BGB § 1597a Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 25.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 B 93/18

Voraussetzungen für das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses wegen rechtlicher Unmöglichkeit; Auswirkungen einer Anerkennung der Vaterschaft für das ungeborene Kind einerer deutschen Staatsangehörigen

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.08.2018 - Aktenzeichen 4 MB 91/18

DRsp Nr. 2019/3652

Voraussetzungen für das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses wegen rechtlicher Unmöglichkeit; Auswirkungen einer Anerkennung der Vaterschaft für das ungeborene Kind einerer deutschen Staatsangehörigen

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer - vom 25. Juli 2018 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; BGB § 1597a Abs. 2 S. 1; BGB § 1597a Abs. 3;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet.