Voraussetzungen für den Anspruch auf Fortbestand eines Bebauungsplans; Abwägungsgebot und Vertrauensschutz
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25.05.1966 - Aktenzeichen V 751/65
DRsp Nr. 2009/19086
Voraussetzungen für den Anspruch auf Fortbestand eines Bebauungsplans; Abwägungsgebot und Vertrauensschutz
1. Ein Anspruch auf unveränderten Fortbestand eines Bebauungsplans kann ausnahmsweise nur dann bestehen, wenn jede denkbare Änderung gegen überwiegende private oder öffentliche Belange verstieße.2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Änderung eines Bebauungsplans erforderlich ist und auf einer gerechten Interessenabwägung beruht. Zum Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes.