I.
Der Antragsteller wendet sich mit seinem Normenkontrollantrag gegen die "Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen für den Bereich beiderseits der Hauptstraße und L.-gasse sowie für die Bereiche K.-gasse/K.-straße und umliegend des T.-platzes (Erhaltungssatzung Innenstadt)" der Antragsgegnerin.
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