Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Streithelfer.
3.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Streitwert wird auf 531.314,24 EUR (auf 502.662,48 EUR für den Klageantrag zu 1) und auf 28.651,76 EUR für den Klageantrag zu 2)) festgesetzt.
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