BVerwG - Urteil vom 04.11.1966
IV C 39.65
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 17 Nr. 36
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 32
DVBl 1967, 286

Voraussetzungen für die Anerkennung eines lanwritschaftlichen Betriebs; Begriff des Dienens; Maßgeblichkeit der Planungsvorstellungen der Gemeinde [Flächennutzungsplan]

BVerwG, Urteil vom 04.11.1966 - Aktenzeichen IV C 39.65

DRsp Nr. 2009/23522

Voraussetzungen für die Anerkennung eines lanwritschaftlichen Betriebs; Begriff des "Dienens"; Maßgeblichkeit der Planungsvorstellungen der Gemeinde [Flächennutzungsplan]

1. Ob im Außengebiet ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne von § 35 BBauG anzuerkennen ist, ist eine reine Rechtsfrage, die das Gericht in Auslegung der vorstehenden Norm zu entscheiden hat. 2. a) Bei der Entscheidung der Frage, ob ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist die wirkliche Funktion des Vorhabens zu ermitteln. Seine Zulässigkeit hängt entscheidend davon ab, in welchem Zusammenhang das Vorhaben mit dem Betrieb steht. Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob der Betrieb auch ohne das umstrittene Vorhaben sich sachgemäß bewirtschaften ließe. b) Die dienende Funktion fehlt einem im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb geplanten oder erstellten Gebäude aber jedenfalls dann, wenn mit ihm nur oder hauptsächlich der Zweck verfolgt wird, im Außenbereich, in dem nach dem Grundgedanken von § 35 BBauG das Bauen grundsätzlich unterbleiben soll, einen Bau zu Wohnzwecken zu errichten.