VG Gelsenkirchen, vom 22.09.1964 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 159/64
Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; Beitragspflicht bebauter Grundstücke nach Inkrafttreten des BBauG
BVerwG, Urteil vom 06.05.1966 - Aktenzeichen IV C 136.65
DRsp Nr. 2009/19295
Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; Beitragspflicht bebauter Grundstücke nach Inkrafttreten des BBauG
1. Bebaute Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht für eine nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes fertiggestellte Erschließungsanlage auch dann, wenn auf ihnen eine weitere Bebauung nicht möglich ist.2. Ob eine Erschließungsanlage erforderlich ist, beurteilt sich nicht aus ihrer Beziehung zu einem einzelnen Grundstück, sondern zu dem gesamten zu erschließenden Gebiet.
Normenkette:
BBauG § 129; BBauG § 133 Abs. 1; BBauG § 180;
Vorinstanz: VG Gelsenkirchen, vom 22.09.1964 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 159/64