BVerwG - Urteil vom 06.11.1968
IV C 75.67
Normen:
BBauG § 133;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 27
ZMR 1969, 152
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 12.07.1967

Voraussetzungen für die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei Errichtung eines Werkschuppens

BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 - Aktenzeichen IV C 75.67

DRsp Nr. 2009/23539

Voraussetzungen für die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei Errichtung eines Werkschuppens

Zur Frage, ob die Errichtung eines Werkschuppens in einer Größe von etwa 750 m² auf einem bereits bebauten und wirtschaftlich genutzten Grundstück die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag rechtfertigt.

Normenkette:

BBauG § 133;

Gründe:

I.