BVerwG - Urteil vom 01.03.1967
IV C 15.66
Normen:
BBauG § 133 Abs. 3;
Fundstellen:
BVerwGE 26, 247
BayVBl 1967, 316
BBauBl 1967, 449
Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 14
MDR 1967, 779
NJW 1967, 1101
ZMR 1967, 285
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 15.12.1965

Voraussetzungen für die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

BVerwG, Urteil vom 01.03.1967 - Aktenzeichen IV C 15.66

DRsp Nr. 1996/25742

Voraussetzungen für die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

1. Eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für ein Grundstück, für das eine Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann nur nach Erlaß einer Ortssatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen angefordert werden. 2. Die Möglichkeit, Vorausleistungen zu erheben, braucht in der Satzung nicht geregelt zu werden.

Normenkette:

BBauG § 133 Abs. 3;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen im Bescheid des Beklagten vom 21. März 1962, der für das im Jahre 1900 mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück in B, S straße 65, erlassen worden war, nachdem der Kläger am 7. März 1962 die Genehmigung zur Errichtung eines Garagengebäudes auf diesem Grundstück erhalten hatte. Der Beitrag war als eine Vorausleistung auf den nach Fertigstellung der Straße entstehenden Erschließungsbeitrag verlangt, nach Frontmeterlänge zunächst mit 5638 DM berechnet und im Laufe des Verfahrens auf 5544 DM herabgesetzt worden. Der hiergegen erhobene Widerspruch blieb ohne Erfolg.