Auf die Rechtsmittel des Antragsgegners werden die Urteile der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Stuttgart vom 28. Januar 1971 und des Senats für Baulandsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Juni 1971, an Verkündungs statt zugestellt am 09., 13. und 14. September 1971, aufgehoben.
Die Anträge der Beteiligten zu 1) bis 3) auf gerichtliche Entscheidung gegen die Bescheide des Regierungspräsidiums Nordwürttemberg, St., vom 26. Oktober und 21. Dezember 1970 werden zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen
Die Beteiligten zu 1) sind Eigentümer des 513 qm großen bebauten Grundstücks A.-Gasse ... in E. Die Beteiligten zu 2) sind die Erben des im Februar 1969 verstorbenen Horst L., der auf dem Grundstück A.-Gasse ... eine VW-Werkstatt betrieb und dazu von den beteiligten Eigentümern Räume gemietet hatte. Der Beteiligte zu 3) ist ebenfalls Mieter von Räumen auf dem Grundstück A.-Gasse ... .
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