Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14. Dezember 2017 -
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Der Streitwert wird auf 9.103,23 Euro festgesetzt.
Nachdem die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist dieses in entsprechender Anwendung des §
Gleichzeitig ist der erstinstanzliche Beschluss gemäß §
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