Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Der Kläger wendet sich gegen den Bescheid der Beklagten vom 12. Dezember 2014, mit dem der Verlust seines Rechts auf Einreise und Aufenthalt festgestellt und seine Einreise und sein Aufenthalt für (zuletzt) fünf Jahre untersagt wurde.
Seine gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. Januar 2018 mit Schreiben vom 1. Februar 2018 bzw. vom 5. Februar 2018 eingelegte "sofortige Berufung" ist nach §
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