VGH Baden-Württemberg - (Normenkontroll-) Beschluß vom 25.11.1996
8 S 1151/96
Normen:
BauGB § 9; BauGB -MaßnG § 7;
Fundstellen:
BRS 58 Nr. 248
DVBl 1997, 841
NVwZ 1997, 699
UPR 1997, 157
ZfBR 1997, 162

Vorhabenplan und Erschließungsplan: Voraussetzungen für einen Satzungserlaß; Möglichkeit der Ausformung durch einen Projektplan; Abschluß eines Durchführungsvertrags und Verlängerung der Durchführungsfrist

VGH Baden-Württemberg, (Normenkontroll-) Beschluß vom 25.11.1996 - Aktenzeichen 8 S 1151/96

DRsp Nr. 1997/4941

Vorhabenplan und Erschließungsplan: Voraussetzungen für einen Satzungserlaß; Möglichkeit der Ausformung durch einen Projektplan; Abschluß eines Durchführungsvertrags und Verlängerung der Durchführungsfrist

1. Der Erlaß einer Satzung gemäß § 7 BauGB-MaßnahmenG setzt nicht voraus, daß zur Herbeiführung der Zulässigkeit des Vorhabens Erschließungsmaßnahmen erforderlich sind und die Durchführung dieser Maßnahmen Gegenstand des Plans ist. 2. Bei der Ausformung des Vorhabens- und Erschließungsplans ist die Gemeinde nicht an die Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 BauGB sowie die Regelungen in der Baunutzungs- und der Planzeichenverordnung gebunden. Die erforderliche Beschreibung des ins Auge gefaßten Vorhabens nach Art und Maß der baulichen Nutzung kann auch in der Form eines Projektplans erfolgen. 3. Eine Vereinbarung, wonach die im Durchführungsvertrag festgelegte Frist für die Durchführung des Vorhabens mit Zustimmung der Gemeinde verlängert werden kann, verstößt nicht gegen § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB-MaßnahmenG.