Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "L************* ********" der Antragsgegnerin, bekannt gemacht am 3. März 2021, wird vorläufig außer Kraft gesetzt.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
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