VGH Bayern - Beschluss vom 09.11.2021
1 NE 21.2266
Normen:
BauGB § 14 Abs. 1;

Vorläufige Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans

VGH Bayern, Beschluss vom 09.11.2021 - Aktenzeichen 1 NE 21.2266

DRsp Nr. 2021/17430

Vorläufige Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans

Tenor

I.

Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "L************* ********" der Antragsgegnerin, bekannt gemacht am 3. März 2021, wird vorläufig außer Kraft gesetzt.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 14 Abs. 1;

Gründe

I.