Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 02/08 "C. /L. " der Stadt C1. vom 28. Januar 2020 wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Antragstellerin,
die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre der Antragsgegnerin vom 28. Januar 2020 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02/08 "C. /L. " im Bereich zwischen der Ortsumgehung C1. , im Zuge der B 66 im Süden, der L 758 im Osten und Nordosten und der ehemaligen K 59 im Nordwesten und Westen, amtlich bekanntgemacht am 8. April 2020, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über ihren Normenkontrollantrag im Verfahren
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|