Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/11 "Naherholungsgebiet G. I. " der Stadt I1. vom 8. April 2020 wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Antragstellerin,
die Veränderungssperre der Antragsgegnerin für die Grundstücke im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6/11 "Naherholungsgebiet G. I. " vom 1. April 2020, amtliche Bekanntmachung vom 8. April 2020, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über ihren Normenkontrollantrag außer Vollzug zu setzen,
hat Erfolg.
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