Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerinnen und Antragsteller tragen jeweils die Kosten ihres Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für die Beschwerdeverfahren wird auf jeweils 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller (im Folgenden: Antragsteller) begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 1. Fachsemester, an der Universität R. (UR) nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2017/2018. Sie halten die dortige Ausbildungskapazität für nicht ausgeschöpft.
Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat ihre entsprechenden Anträge mit Beschluss vom 19. April 2018 abgelehnt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|