OLG Celle - Beschluss vom 17.12.2014
13 Verg 3/13
Normen:
EGRL 18/2004 Art. 1 Abs. 2 Buchst. a; GWB § 99 Abs. 1; KomZG ND § 1; KomZG ND § 2; KomZG ND § 7; AEUV Art. 267;
Vorinstanzen:
VK Lüneburg, vom 29.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen VgK-56/2012

Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei zu einem gemeinsamen Zweckverband verbundenen Gebietskörperschaften unter das VergaberechtBegriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 2004/18/EG vom 31.03.2004Rechtsfolgen der Änderung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Zahlung der Umsatzsteuer im Rahmen eines BauträgervertragesAbgrenzung von ergänzender Vertragsauslegung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2014 - Aktenzeichen 13 Verg 3/13

DRsp Nr. 2018/5048

Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei zu einem gemeinsamen Zweckverband verbundenen Gebietskörperschaften unter das Vergaberecht Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 2004/18/EG vom 31.03.2004 Rechtsfolgen der Änderung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Zahlung der Umsatzsteuer im Rahmen eines Bauträgervertrages Abgrenzung von ergänzender Vertragsauslegung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrecht gem. Artikel 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt: