LG Köln, vom 26.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 227/13
OLG Köln, vom 24.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 78/15
Vorliegen einer Irreführung über wesentliche Merkmale einer Ware in Bezug auf ein Motorenöl; Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie als wesentliches Merkmal einer Ware; Bezeichnung eines Motorenöls als vollsynthetisch
BGH, Urteil vom 21.06.2018 - Aktenzeichen I ZR 157/16
DRsp Nr. 2018/15868
Vorliegen einer Irreführung über wesentliche Merkmale einer Ware in Bezug auf ein Motorenöl; Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie als wesentliches Merkmal einer Ware; Bezeichnung eines Motorenöls als "vollsynthetisch"
a) Eine Irreführung über wesentliche Merkmale einer Ware im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1UWG liegt nicht nur vor, wenn einer Ware konkrete, im Einzelnen benannte Eigenschaften zugewiesen werden, die sie tatsächlich nicht aufweist. Zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware kann auch die Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie (hier: vollsynthetische Motorenöle) gehören, die sich nach der Verkehrsauffassung von anderen Kategorien unterscheidet. Darin kann eine Angabe über die Art der Ware gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1UWG liegen.
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