Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Kammergerichts vom 9. Dezember 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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