1. Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 5. Kammer - vom 16. Oktober 2020, deren Prüfung gemäß
§
Das Verwaltungsgericht hat die vom Antragsteller begehrte einstweilige Anordnung zu Unrecht versagt, denn der Antragsteller hat den für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß §
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