Die Beteiligte zu 1 ist Eigentümerin des mit einem Wohnhaus bebauten Flurstücks Nr. 3879 (W.-weg 8) sowie der unbebauten Flurstücke Nr. 3870, 3871, 3872, 3877 und 3878/2 der Gemarkung H. mit einer Fläche von insgesamt 2.368 qm. Die Grundstücke liegen - mit Ausnahme einer 223 qm großen Teilfläche des Flurstücks Nr. 3877 - im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Hintere W., W.-weg, H.-halde«, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist.
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