Vorstellungen über Umfang der Löschungsbewilligung als Geschäftsgrundlage bei Grundstückskaufvertrag
BGH, Urteil vom 22.01.1993 - Aktenzeichen V ZR 165/91
DRsp Nr. 1993/130
Vorstellungen über Umfang der Löschungsbewilligung als Geschäftsgrundlage bei Grundstückskaufvertrag
Verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer gegenüber dem Käufer zur Lastenfreistellung des Grundstücks in der beiderseits irrigen Annahme, der Grundschuldgläubiger werde trotz des für die gänzliche Ablösung der Grundschuld nicht ausreichenden Kaufpreises in vollem Umfang Löschungsbewilligung erteilen, so kann diese gemeinsame Erwartung Geschäftsgrundlage des Vertrages sein.