Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg - 1. Kammer - vom 23. Dezember 2022 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der 1999 geborene Antragsteller dagegen, dass ihm das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug der Entziehung seiner Fahrerlaubnis (u. a. der Klasse B) versagt hat.
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