Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 13. Januar 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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