Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. März 2018 - RO 1 K 16.1577 - wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf 48.019,78 € festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, bleibt ohne Erfolg.
1. Die innerhalb der Frist des §
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