I. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 01.12.2022 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:
Die Verfügungsbeklagte wird verpflichtet, den Beschluss vom 22.06.2022, mit dem sie das durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 20.12.2019 eingeleitete Verfahren zum Abschluss eines neuen Gas-Wegenutzungsvertrages nach §
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert: 50.000,00 Euro
A
Die Verfügungsklägerin (künftig: Klägerin) verlangt von der Verfügungsbeklagten (künftig: Beklagte) die Weiterführung eines aufgehobenen Verfahrens zur Vergabe einer Gaskonzession.
1. 2.
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