Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Oktober 2022 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für eine unbeleuchtete Fremdwerbeanlage mit Wechselwerbung mit einer Gesamtgröße von 11,34 m2 (sog. Euroformat) an der südlichen Außenwand des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hauptstraße xxxxxxxxxxxxxxx, der Gemarkung der Beigeladenen.
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