Die Kl beauftragte die Bekl 1995 mit der Lieferung und Montage von zwei Spritzkabinen nebst Be- und Entlüftungsanlage in dem Neubau ihrer Werkhalle zur Produktion von Containern und anderen Behältern in L. Die Anlage wurde durch Inbetriebnahme am 16.4.1996 abgenommen. In der Folgezeit traten Schäden an den Zu- und Abluftkanälen auf. Nach Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens verlangt die Kl von der Bekl Zahlung eines Vorschusses auf die Mängelbeseitigungskosten. Die Bekl beruft sich vor allem auf Verjährung.
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