LG Bonn, vom 05.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 318/00
Werkvertragsrecht: Einbau einer Küche
OLG Köln, Urteil vom 19.09.2001 - Aktenzeichen 11 U 39/01
DRsp Nr. 2002/11243
Werkvertragsrecht: Einbau einer Küche
1. Übernimmt es der Lieferant einer Einbauküche, diese nach einem konkreten Einbauplan an Ort und Stelle einzupassen und zu montieren, so gilt Werkvertragsrecht.2. Eine Vorleistungsklausel, wonach die Restzahlung für eine einzupassende und zu montierende Einbauküche bei Anlieferung vor Montage zu leisten ist, ist als Allgemeine Geschäftsbedingung nach § 9AGBG unwirksam.3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vorleistungsklausel ist nicht deshalb im Sinne von § 1 Abs. 2AGBG individuell (nachträglich) ausgehandelt, weil sich der Unternehmer nach Abschluss des Vertrages damit einverstanden erklärt, dass ein Teilbetrag des ausstehenden Werklohns "successive mit Fortschritt der Montage" gezahlt wird.