Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 5% und die Antragsgegnerin zu 95 %.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf eine Wertstufe bis zu 50.000,- Euro festgesetzt
Die Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin haben jeweils keinen Erfolg. Die in den jeweiligen Beschwerdebegründungen fristgerecht vorgebrachten Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§
Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage
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