VG Hamburg, vom 01.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 E 9889/17
Wesentliche Beeinträchtigung eines denkmalgeschützten Ensembles; Nachteilige Veränderungen in der Umgebung einer zum Ensemble gehörenden baulichen Anlage
OVG Hamburg, Beschluss vom 02.05.2018 - Aktenzeichen 3 Bs 39/18
DRsp Nr. 2019/2836
Wesentliche Beeinträchtigung eines denkmalgeschützten Ensembles; Nachteilige Veränderungen in der Umgebung einer zum Ensemble gehörenden baulichen Anlage
1. Wirken sich Veränderungen in der Umgebung einer baulichen Anlage, die Teil eines Ensembles i.S.v. § 4 Abs. 3DSchG ist, nachteilig auf diese bauliche Anlage aus, so kommt es für das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung i.S.v. § 8DSchG entscheidend darauf an, ob der Beitrag, den gerade die betroffene Anlage zum Ensemble leistet, in einer Weise beeinträchtigt wird, die qualitativ wesentlich auf das Ensemble als solches "durchschlägt".
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