OLG Celle - Beschluss vom 14.03.2023
13 U 54/22
Normen:
HWG § 9 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 3 Abs. 1; UWG § 3a;
Fundstellen:
WKRS 2023, 32942
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 06.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 31/22

Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Ausstellung einer Corona-Impfunfähigkeitsbescheinigung aufgrund Online-Diagnose

OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2023 - Aktenzeichen 13 U 54/22

DRsp Nr. 2023/11999

Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Ausstellung einer Corona-Impfunfähigkeitsbescheinigung aufgrund Online-Diagnose

Es stellt einen Verstoß gegen die Marktverhaltensregel des § 9 S. 1 HWG dar, wenn ein Anbieter die Ausstellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit gegen das Korona-Virus bewirbt, der keine persönliche ärztliche Untersuchung zugrunde liegt.

1. Es wird erwogen, die Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2. Den Beklagten wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 3. April 2023 gegeben.

3. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

HWG § 9 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 3 Abs. 1; UWG § 3a;

Gründe:

I.

Der Kläger ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Die Beklagte zu 1., deren Geschäftsführer der Beklagten zu 2 ist, warb Ende 2021 auf ihrer Internetseite www.nachweis-express.de für Bescheinigungen einer vorläufigen Impfunfähigkeit gegen das Corona-Virus. Unter der Überschrift "Bist du überhaupt impffähig?" hieß es:

"Nachweis-Express ermöglicht es dir, dich umfassend über die potentiellen Folgen einer Corona-"Impfung" zu informieren.