KG - Urteil vom 13.03.2018
5 U 97/15
Normen:
UWG § 3a; HWG § 7 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; HWG § 7 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Nr. 1; AMG § 78 Abs. 1 S. 1; AMG § 78 Abs. 2 S. 2; AMG § 78 Abs. 3 S. 1; AMPreisV § 3;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 13.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 97 O 12/15

Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung eines Gutscheins über 1 EUR bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel

KG, Urteil vom 13.03.2018 - Aktenzeichen 5 U 97/15

DRsp Nr. 2018/5204

Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung eines Gutscheins über 1 EUR bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel

Zwar verstößt die Gewährung eines 1-EUR-Gutscheins bei der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel gegen die Arzneimittelpreisbindung. Jedoch fehlt es einer Spürbarkeit dieses Verstoßes i.S. von § 3a Hs. 2 UWG.

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. Mai 2015 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 97 des Landgerichts Berlin - 97 O 12/15 - geändert:

Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird vorbehalten, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UWG § 3a; HWG § 7 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; HWG § 7 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Nr. 1; AMG § 78 Abs. 1 S. 1; AMG § 78 Abs. 2 S. 2; AMG § 78 Abs. 3 S. 1; AMPreisV § 3;

Gründe:

A.