KG - Beschluss vom 14.09.2018
5 U 75/18
Normen:
UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; UWG § 3; UWG § 5;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 24.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 29/18

Wettbewerbswidrigkeit des Abdrucks unbestellter Anzeigen in einer Zeitung

KG, Beschluss vom 14.09.2018 - Aktenzeichen 5 U 75/18

DRsp Nr. 2018/18339

Wettbewerbswidrigkeit des Abdrucks unbestellter Anzeigen in einer Zeitung

Der Abdruck unbestellter Anzeigen in einer Zeitung kann vielfach geeignet sein, mögliche Anzeigenkunden über den Umfang des bezahlten Anzeigenvolumens und damit die Einschätzung der Werbewirksamkeit der Zeitung durch andere Gewerbetreibende irre zu führen (§ 5 Abs. 1 UWG).

Die Antragsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass das Berufungsgericht die Berufung gegen das Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin vom 24. April 2018 - 16 O 29/18 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen beabsichtigt.

Normenkette:

UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; UWG § 3; UWG § 5;

Gründe:

I.

Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, dass weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Urteil des Berufungsgerichts erfordert und dass eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.