KG - Urteil vom 09.11.2018
5 U 185/17
Normen:
UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 3; UWG § 3a; ApBetrO § 17 Abs. 2a S. 1 Nr. 7; BGB § 355; BGB § 312g; BGB § 307 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 21.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 389/16

Wettbewerbswidrigkeit des Ausschlusses des Widerrufsrechts des Verbrauchers durch eine Versandapotheke

KG, Urteil vom 09.11.2018 - Aktenzeichen 5 U 185/17

DRsp Nr. 2019/1275

Wettbewerbswidrigkeit des Ausschlusses des Widerrufsrechts des Verbrauchers durch eine Versandapotheke

Der generelle Ausschluss eines Widerrufsrechts des Verbrauchers in den AGB einer Versandapotheke verstößt gegen §§ 355, 312g, 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Daher stellt sich die Verwendung dieser AGB als wettbewerbswidrig dar.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin vom 21. November 2017 - 16 O 389/16 - wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz zu tragen.

III. Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 3; UWG § 3a; ApBetrO § 17 Abs. 2a S. 1 Nr. 7; BGB § 355; BGB § 312g; BGB § 307 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

A.

Gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil (nachfolgend: "LGU" nebst Seitenzahl des Urteilsumdrucks) mit den folgenden Ergänzungen Bezug genommen:

Der Kläger hat beantragt, zu erkennen:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollziehen am Vorstand der Beklagten, zu unterlassen,