BGH - Urteil vom 11.06.1976
I ZR 55/75
Normen:
BGB § 631 ; RBerG Art. 1 §§ 1, 5 ; UWG § 1 ;
Fundstellen:
BauR 1976, 367
NJW 1976, 1635
ZfBR 1986, 124, 227

Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder Rechtsangelegenheiten durch den Baubetreuer

BGH, Urteil vom 11.06.1976 - Aktenzeichen I ZR 55/75

DRsp Nr. 1996/14747

Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder Rechtsangelegenheiten durch den Baubetreuer

1. Ein »Sonderberater in Bausachen« der seine Auftraggeber nicht nur bautechnisch und wirtschaftlich berät, sondern ihnen auch Rechtsrat in allen mit der Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen erteilt, verstößt gegen Art. 1, § 1 RBerG und damit zugleich gegen § 1 UWG. 2. Bei Übernahme einer Baubetreuung mit der Verpflichtung, das Bauwerk im Namen und in Vollmacht des Betreuten sowie auf dessen Rechnung zu errichten, ist die hierzu erforderliche Wahrnehmung fremder Rechtsangelegenheiten nach Art. 1, § 5 RBerG erlaubnisfrei; doch kann sich in diesem Falle die Wettbewerbswidrigkeit aus dem Fehlen der Erlaubnis nach § 24 c I Nr. 2 lit. b GewO ergeben.

Normenkette:

BGB § 631 ; RBerG Art. 1 §§ 1, 5 ; UWG § 1 ;
Fundstellen
BauR 1976, 367
NJW 1976, 1635