OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.07.2003
6 U 36/03
Normen:
UWG § 1 ;
Fundstellen:
GRUR-RR 2003, 320

Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Telefonwerbung durch einen gewerblichen Vermittler von Bauaufträgen

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.07.2003 - Aktenzeichen 6 U 36/03

DRsp Nr. 2004/8775

Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Telefonwerbung durch einen gewerblichen Vermittler von Bauaufträgen

»Ein Unternehmen, das die entgeltliche Vermittlung von Bauaufträgen betreibt, kann sich nicht auf ein zu vermutendes Einverständnis stützen, wenn es unaufgefordert Handwerksbetriebe anrufen lässt, um sich mit Blick auf potenzielle Aufträge ein Bild von deren Leistungsumfang und Arbeitsbelastung zu machen.«

Normenkette:

UWG § 1 ;
Fundstellen
GRUR-RR 2003, 320