Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 6. November 2017 verkündete Urteil des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofes wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 10.000 € festgesetzt.
I.
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