Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 1. Dezember 2017 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Am 25. April 2013 wurde das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. R. bestellt. Das Insolvenzverfahren dauert an.
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