Die Antragstellerin wendet sich gegen eine den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin für ein benachbartes, in geschlossener Bauweise zu errichtendes Wohnhaus, weil die Genehmigung das "Verbauen" von genehmigten Glasbausteinen für ein Treppenhaus im Wohnhaus der Antragstellerin zulässt.
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