Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 € festgesetzt.
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts (§
1. Dies gilt zunächst für die Frage 1: "Ist die Errichtung der Stellplätze außerhalb der zulässigen Flächen möglich?"
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