Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 11. Mai 2020 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welcher dieser selbst zur Last fallen.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 220.000,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag ist unbegründet. Zulassungsgründe gemäß §
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