Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller erstrebt im Weg der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung der Antragsgegnerin, eine Zufahrt "zu den Grundstücken und Anwesen Hs. Nr. 11 bis Hs. Nr. 18 A." der Gemarkung C. wiederherzustellen.
Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. .../... der Gemarkung C. (A. ... 18). Das Grundstück liegt nördlich an der Ortsstraße "A." (Fl. Nr. .../...) an und ist von Süden her in ganzer Grundstücksbreite vom öffentlichen Straßenraum aus unmittelbar zugänglich. Der Antragsteller erstrebt eine Zufahrt von Westen her.
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