OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 30.11.2020
10 D 85/19.NE
Normen:
BauGB § 14 Abs. 1;

Wirksamkeibt des Bebauungsplans bei einer nachträglichen Legalisierung einer Erweiterung des auf einem Grundstück stehenden Wohnhauses auf fünf Wohneinheiten betraf

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2020 - Aktenzeichen 10 D 85/19.NE

DRsp Nr. 2021/1138

Wirksamkeibt des Bebauungsplans bei einer nachträglichen Legalisierung einer Erweiterung des auf einem Grundstück stehenden Wohnhauses auf fünf Wohneinheiten betraf

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 14 Abs. 1;

Tatbestand

Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks N1.-straße 32 in L1., das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. liegt.