OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.09.2023
2 K 123/21
Normen:
BauGBl § 35 Abd. 3 S. 3; BNatSchG § 26 Abs. 3; BauGB § 3 Abs. 3; BauGB § 5 Abs. 2b;

Wirksamkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind einer Verbandsgemeinde zur Erzielung der Sondervoraussetzungen der Baugenehmigung für Bauvorhaben in Außenbereichen; Abgrenzung zwischen harten und weichen Tabukriterien im Zusammenhang mit lärmschutzbedingten Mindestabständen; Gemeindliches Mittel zur Steuerung der Zulässigkeit von privilegierten Bauvorhaben in Konzentrationszonen; Formelle Fehler bei der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs des sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind hinsichtlich des Hinweises auf vorliegende Umweltinformationen

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.09.2023 - Aktenzeichen 2 K 123/21

DRsp Nr. 2023/14016

Wirksamkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind einer Verbandsgemeinde zur Erzielung der Sondervoraussetzungen der Baugenehmigung für Bauvorhaben in Außenbereichen; Abgrenzung zwischen harten und weichen Tabukriterien im Zusammenhang mit lärmschutzbedingten Mindestabständen; Gemeindliches Mittel zur Steuerung der Zulässigkeit von privilegierten Bauvorhaben in Konzentrationszonen; Formelle Fehler bei der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs des sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind hinsichtlich des Hinweises auf vorliegende Umweltinformationen

Zur Wirksamkeit eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind einer Verbandsgemeinde, mit dem die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden sollen.

Tenor

Der sachliche Teilflächennutzungsplan Wind der Antragsgegnerin vom 3. März 2020 (Datum auf der Planzeichnung) wird für unwirksam erklärt, soweit damit die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden sollen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGBl § 35 Abd. 3 S. 3; BNatSchG § 26 Abs. 3; BauGB § 3 Abs. 3; BauGB § 5 Abs. 2b;

Tatbestand