Die Beklagten haben sich von 1979 bis 1982 wiederholt an Bauherren-Modellen beteiligt, bei denen die Klägerin, ein Baubetreuungsunternehmen, als Trägerin verschiedener Funktionen ihre Vertragspartnerin war. Grundlage der Rechtsbeziehungen war jeweils ein von der Klägerin formularmäßig verwendeter Baubetreuungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag.
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