Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 31. August 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen einer vermeintlich unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag in Anspruch.
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