Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Juli 2012 -
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheids.
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