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2011
Sonstige
OLG
OLG München
OLG München - Urteil vom 13.12.2011
9 U 2533/11
Normen:
BGB
§
634a
Abs.
2
;
BGB
§
640
;
BGB
§
119
;
BGB
§
214
;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2012, 110
NJW 2012, 6
IBR 2012, 138
BauR 2012, 840
Wirksamkeit einer verfrühten Abnahme des WerksWirksamkeit der Anfechtung der Abnahme wegen Irrtums über den erreichten Bautenstand
OLG München,
Urteil
vom 13.12.2011
- Aktenzeichen 9 U 2533/11
DRsp Nr. 2015/21262
Wirksamkeit einer verfrühten Abnahme des Werks
Wirksamkeit der Anfechtung der Abnahme wegen Irrtums über den erreichten Bautenstand
Vorwegabnahme: Die objektiv verfrühte Abnahmeerklärung ist wirksam und kann nicht wegen Irrtums über den erreichten Bautenstand angefochten werden.
Normenkette:
BGB
§
634a
Abs.
2
;
BGB
§
640
;
BGB
§
119
;
BGB
§
214
;
Fundstellen
NJW-Spezial 2012, 110
NJW 2012, 6
IBR 2012, 138
BauR 2012, 840
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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