Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 31.08.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
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